Allgemeine Geschäftsbedingungen der: | |||||||||
Wülferth-Haustechnik GmbH Wichernstraße 4 95176 Konradsreuth
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AGB: |
I.
Allgemeines
1.
Grundsätzlich vorrangig gelten für
sämtliche Verträge die in ihnen getroffenen individuellen
Vereinbarungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten lediglich
ergänzend.
2.
Durch die Anfrage auf Erbringung einer
Leistung oder durch deren Bestellung erkennt der Anfragende bzw.
Besteller (im Folgenden: Verbraucher) die sämtlichen Punkte der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wülferth Haustechnik
GmbH, Wichernstraße 4, 95176 Konradsreuth (im Folgenden: Verwenderin).
3.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich für Verträge, die zwischen der Verwenderin und
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zustande kommen.
II.
Angebote
III.
Preise
1.
Soweit keine Vereinbarung über die
Vergütung der Arbeitsstunden getroffen wurde, gelten die ortsüblichen
Preise.
2.
Arbeitsstunden, welche außerhalb der
üblichen Geschäftszeiten erbracht werden, werden wie folgt beaufschlagt:
1)
Werktags von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 50
%
2)
Werktags ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 100
%
3)
Werktags von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr: 50
%
4)
Sonn- und Feiertags: 100 %
3.
Sofern für die Leistungserbringung
erforderlich, werden Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse vom Verbraucher
der Verwenderin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die
Verbrauchskosten trägt die Verwenderin.
IV.
Abnahme
1.
Die Abnahme erfolgt unverzüglich nach
Herstellung des vereinbarten Werkes.
2.
Die Verwenderin ist berechtigt, dem
Verbraucher eine Frist von 10 Tagen ab Herstellung zur Abnahme des
Werkes zu setzen. Nach deren Ablauf gilt das Werk als abgenommen. Auf
diese Rechtsfolge wird der Verbraucher bei Fristsetzung von der
Verwenderin ausdrücklich hingewiesen.
3.
Im Übrigen gilt § 640 BGB.
V.
Abschlagszahlungen
1.
Die Verwenderin ist befugt, von dem
Verbraucher für eine vertragsgemäß erbrachte Bestellung, Lieferung und
oder Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe zu verlangen, in der der
Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erhalten hat. Wegen
unwesentlicher Mängel kann die Abschlagszahlung nicht verweigert werden.
§ 641 Abs.3 BGB gilt entsprechend.
2.
Im Übrigen gilt § 632 a BGB.
VI.
Zahlungsbedingungen, Verzug
1.
Die Rechnungen sind mit Abnahme fällig.
2.
Der Verbraucher gerät in Verzug, sofern
er nicht binnen 14 Tagen, beginnend mit dem Tage der Abnahme oder dem
Tag, an dem die Fiktion gem. IV. 2. S.2 eintritt, die Summe aller
Rechnungen vollständig und ohne Abzüge an die Verwenderin bezahlt.
Entscheidend für die Erfüllung der Zahlungspflicht ist der Tag des
Geldeinganges bzw. der Wertstellung auf dem Konto der Verwenderin.
VII.
Aufrechnung
VIII.
Widerrufsrecht
1.
Der Verbraucher ist zu einem Widerruf
eines Vertrages nur befugt, sofern es sich um einen außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gem. § 312 g BGB handelt und
dieser nicht einen Vertrag darstellt, bei welchem der Verbraucher den
Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende
Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht
hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachten Dienstleistungen, die
der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich
solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung
oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
IX.
Sachmängel, Verjährung
1.
Die Ansprüche des Verbrauchers gegen die
Verwenderin wegen eines Mangels verjähren binnen eines Jahres ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn.
2.
Dies gilt nicht, sofern das Gesetz
zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht, etwa
1)
in den Fällen des § 634 a Abs.1 Nr.2 und
§ 438 Abs.1 Nr.2 BGB,
2)
für das arglistige Verschweigen von
Mängeln durch die Verwenderin, § 634 Abs.3 BGB,
3)
für die Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie,
4)
bei einer Verletzung von Leben, Körper,
Gesundheit und bei grobem Verschulden, jeweils sowohl durch die
Verwenderin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
5)
in den Fällen einer Haftung oder deren
Begrenzung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Verwenderin oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Verwenderin beruhen.
X.
Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Rechnungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Verwenderin. Dies
gilt nicht, sofern ein gesetzlicher Eigentumsverlust insbesondere gem.
§§ 946 ff. BGB eintritt.
XI.
Schriftform Die Änderung von Verträgen sowie dieser Klausel
bedürfen der Schriftform. |
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